Feststellung der Grundeigentümer
Die Ermittlung der Grundeigentümer erfolgt anhand
von Grundbuch- und Liegenschaftsauszügen. Sind keine verlässlichen
Daten von den zuständigen Behörden zu erfahren, so werden geeignete
Maßnahmen und Nachforschungen eingeleitet. Alle gewonnenen Informationen
werden mit der EDV erfasst.
Verhandlung der Baulast
Für das Verhandeln der Baulast wird vorab die Berechnung
der überschatteten Fläche für das betroffene Flurstück
durchgeführt. Für die genaue Berechnung der überschatteten
Fläche kann ein GIS-System eingesetzt werden. Auf der Basis der vom
Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellten Richtsätze für
den Ankauf von Teilflächen und für das Verhandeln der Baulasten
werden diese Verhandlungen durchgeführt.
Im Zuge dieser Verhandlungen werden ergänzenden
Angaben erfragt: Name, Adresse der Nutzungsberechtigten (Pächter),
Nutzung der betroffenen Fläche, Drainagen, Privatleitungen (Leitungspläne
und Unterlagen werden vom Eigentümer übernommen, gesichtet bzw.
kopiert und dem Planer zur Verfügung gestellt).
Die ermittelten Vertrags- und Flurstücksdaten werden mit unserer
EDV erfasst.
Nach Abschluss einer Baulast oder eines Teilflächenankaufes
und notarieller Beglaubigung der Eintragungsbewilligung wird die Eintragung
der Dienstbarkeit beim Grundbuchamt veranlasst. Sollten Verhandlungen
für die Errichtung von Baustraßen für die Wartungsfirmen
erforderlich werden, so können wir diese ebenfalls übernehmen.
Anschließend wird die beurkundete Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt
eingereicht.
Oberflächenentschädigung
Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird durch IPS die Schadensregulierung
durchgeführt.
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