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Lichtwellenleiter

Beim Verlegen von Lichtwellenleiter ( LWL ) übernehmen wir das Verhandeln der erforderlichen Verträge. Ebenso führen wir hier die Baubetreuung durch und nehmen im Anschluss an die Baumaßnahmen die Oberflächenentschädigung vor.

Feststellung der Grundeigentümer

Die Ermittlung der Grundeigentümer erfolgt anhand von Grundbuch- und Liegenschaftsauszügen. Sind keine verlässlichen Daten von den zuständigen Behörden zu erfahren, so werden geeignete Maßnahmen und Nachforschungen eingeleitet. Alle gewonnenen Informationen werden mit der EDV erfasst.

Verhandlung der Grunddienstbarkeit

Für das Verhandeln der Grunddienstbarkeit wird vorab die Berechnung der Leitungslängen für die betroffenen Flurstücke vorgenommen, sowie die Berechnung des Wertes der Dienstbarkeit durchgeführt. Dieses setzt eine Vereinbarung der zu leistenden Entschädigungen und Kostenerstattungen zwischen dem Auftraggeber (AG) und den Domänenverwaltungen (Inanspruchnahme von landwirtschaftlich nutzbarem Grundbesitz der Länder) Forstverwaltungen (Inanspruchnahme forstfiskalischer Grundstücke) voraus.

Im Anschluss werden die vom AG gestellten Vertragsformulare für Gestattungsverträge, Bauerlaubnisse, Eintragungsbewilligungen erstellt. Unsere Wegerechtler verhandeln daraufhin mit den Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten. Im Zuge dieser Verhandlungen werden ergänzenden Angaben erfragt: Name, Adresse der Nutzungsberechtigten (Pächter), Nutzung der betroffenen Fläche, Drainagen, Privatleitungen ( Leitungspläne und Unterlagen werden vom Eigentümer übernommen, gesichtet bzw. kopiert und dem Planer zur Verfügung gestellt).

Die ermittelten Vertrags- und Flurstücksdaten werden mit unserer EDV erfasst.

Nach Abschluss eines Gestattungsvertrages und notarieller Beglaubigung der Eintragungsbewilligung wird die Eintragung der Dienstbarkeit beim Grundbuchamt veranlasst.

Wird das LWL - Kabel in einen bestehenden Schutzstreifen verlegt, so wird nur die erforderliche Bauerlaubnis eingeholt.

Baubegleitung

Im Verlauf der Baumaßnahmen werden die Nutzungsberechtigten nochmals von unseren Wegerechtlern aufgesucht um die für das Projekt erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zeitnah für die Trasse abzusprechen. Dies betrifft u.a. die Einzäunungen, die Überwegungen, die Vorhaltung von Viehtränken, die Drainagen, die Fruchtfolge sowie die Erntearbeiten.


D-29227 Celle Lärchenweg 7 Tel.: +49(0)5141-980936/37 Fax:+49(0)5141-980938

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